Impressum & AGB`s

Chiemgau Classics

Igor Topolovsek

Garnweide 6

D-83365 Nußdorf im Chiemgau

 

Telefon: +49-8669-7883186 

Telefax: +49-8669-7883187

 

USt.-ID-Nr.: DE186010136

Steuer Nr.: 163/281/20767

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Chiemgau Classics Igor Topolovsek - Garnweide 6 - 83365 Nußdorf - Telefon 08669-7883193
nachfolgend Chiemgau Classics genannt:
1. Geltungsbereich
1.1 Die Leistungen von Chiemgau Classics werden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen von Chiemgau Classics .
1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden durch den Betreiber auf seiner Internetseite, in dessen Geschäftsstelle usw. bekannt gegeben und nach Ablauf einer angemessenen Frist von 14 Tagen wirksam.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag mit Chiemgau Classics kommt durch die Einigung beider Parteien, im Zweifel durch die schriftliche Bestätigung von Chiemgau Classics,  zustande.
2.2 Der Käufer ist an die Bestellung eines Motorrades höchstens bis 10 Tage gebunden. 
2.3 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt.
2.4 Die Parteien können entgegen der Klausel 2.1. dieser AGBs vereinbaren, dass die Annahme eines Kaufvertrages schriftlich durch Chiemgau Classics bestätigt werden muss.
   die Klausel 2.1. gilt uneingeschränkt.
2.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung/ das Angebot zum Kauf eines Gebrauchtmotorrads  nicht annimmt.
3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers/ des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Chiemgau Classics .
4 Zahlung
4.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
-    sofort zur Zahlung fällig.
-    oder nach individueller, schriftlicher Vereinbarung beider Parteien nach den spezifischen Modalitäten fällig.
4.2 Gegen Ansprüche von Chiemgau Classics  kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4.3 Zahlungsmodalitäten:
Der Besteller/Käufer kann per
- Überweisung
- Barzahlung bei Abholung
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen: bei Übergabe
5. Lieferung und Lieferverzug
5.1 Liefertermine und Fristen, die
- verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.
5.2 Der Besteller/Käufer kann 10 Tage nach Fälligkeit eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Chiemgau Classics auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Für den Zugang der Willenserklärung gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.
5.3 Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Besteller/Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. 
5.4 Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5 Wird dem Verkäufer, während er sich im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
5.6 Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger, d.h. fälliger Lieferung eingetreten wäre.
5.7 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Chiemgau Classics bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
5.8 Höhere Gewalt oder beim Gebrauchtmotorradhändler oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Klausel 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
5.9 Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. 
Im Falle der Nichtabnahme kann Chiemgau Classics von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Chiemgau Classics aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
7.2 Dem Erwerber ist es streng verboten, das bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorliegende Anwartschaftsrecht/ den Kaufgegenstand in jedweder weise zu veräußern oder in sonstiger Weise zu belasten oder Verfügungen zu treffen.
Sollte der Erwerber entgegen dieser Klausel 7.2. über das Anwartschaftsrecht/den Kaufgegenstand verfügen, so vereinbaren die Parteien bereits bei Abschluss des Kaufvertrages zwischen Chiemgau Classics und dem Besteller/Käufer, dass die vertraglichen Ansprüche des Bestellers/Käufers gegen den vermeintlichen Zweiterwerber, in Höhe der zu erbringenden Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag mit Chiemgau Classics an diesen automatisch vertraglich abgetreten werden.
Chiemgau Classics kann die vertragliche Abtretung ausschlagen, sofern diese für ihn nachteilig ist.
7.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
7.4 Auf Verlangen des Käufers ist Chiemgau Classics zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
7.5 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
7.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.
7.7. Alle Produkte mit wo der Preis mit 0,00 ausgewiesen ist sind bereits verkauft und somit nicht verfügbar.
7.8. Transporte zum Käufer erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
8. Sachmängelhaftung
8.1 Ansprüche des Besteller/Käufers wegen Sachmängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
8.2 Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Im Zweifel wird eine Gewerbliche Tätigkeit bei einer der genannten Vertragsparteien widerleglich vermutet.
8.3 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt.
8.4 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
e) Die Gewährleistungsfrist gilt 1 Jahr ab Kauf und gilt als vereinbart. Diese schliesst Motorundichtigkeiten, Verschleissteile und üblichen Verschleiß aus.
9. Haftung
9.1 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Klausel 5 abschließend geregelt.
9.2 Chiemgau Classics haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Händler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Chiemgau Classics in demselben Umfang.
9.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Schiedsgutachterverfahren
Das Schiedsgutachterverfahren gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t.
10.1 Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen.
Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
10.2 Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen.
10.3 Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
10.4 Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
10.5 Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsgerichtsverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
10.6 Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
11. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand    Achtung! einige Optionen sind nur für den B2B Geschäftverkehr wählbar!
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz von Chiemgau Classics.
Nußdorf, den 01.03.2014 Chiemgau Classics Igor Topolovsek